Höchste steirische Auszeichnung für Korinek
Präsident des Verfassungsgerichtshofes erhält das Große Goldene Ehrenzeichen
Graz. – „Als einer von acht österreichischen Landeshauptleuten, für die die oberstgerichtlichen Entscheidungen als Handlungsgrundlage dienen, freue ich mich, dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Univ. Prof. Dr. Karl Korinek das Große Goldene Ehrenzeichen des Landes Steiermark mit dem Stern zu verleihen.“ Mit diesen Worten ehrte Landeshauptmann Mag. Franz Voves Korinek heute Nachmittag in der Orangerie der Grazer Burg. Voves: „Durch die dreijährige Tätigkeit Korineks als Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Graz begann im Jahr 1973 seine bis heute andauernde enge Beziehung zur steirischen Landeshauptstadt, in die er viel eingebracht hat. So hat er die Studien-Gesellschaft für Recht und Wirtschaft mitbegründet und das Institut für Wirtschafts-Verfassungsrecht aufgebaut. Und bis zum heutigen Tag hält Korinek Vorträge an der Grazer Universität.“
„Ich fühle mich mit Graz, vor allem der wissenschaftlichen Arbeit in Graz verbunden und habe im Laufe meines Lebens über 500 Urlaubstage in meinem geliebten Ennstal verbracht. Schon deshalb freue ich mich sehr über diese steirische Auszeichnung. Aber ich weiß wohl, dass der Grad der Auszeichnung in erster Linie mit meiner Funktion als Präsident des Verfassungsgerichtshofes zusammenhängt,“ schmunzelte Korinek bei seinen Dankesworten. Aber schließlich bedeute das eine Anerkennung der Arbeit und der Bedeutung des Verfassungsgerichtshofes. „Und das tut gut“, schloss Korinek. An der heutigen Verleihung nahmen auch zahlreiche Weggefährten Korineks teil. Die steirische Politik war neben LH Voves auch durch Landtagspräsident Siegfried Schrittwieser, LH-Stv. Hermann Schützenhöfer, LR Dr. Bettina Vollath sowie Landeshauptmann a.D. Josef Krainer vertreten.
Korinek wurde 1940 in Wien geboren und absolvierte dort auch das Jurastudium. Nach der Gerichtspraxis war er neun Jahre lang Rechtskonsulent der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, ehe er sich im Jahr 1970 an der Universität Salzburg für Verfassungs- und Verwaltungsrecht habilitierte. Nach dreijähriger Lehrtätigkeit an der Universität Graz (1973 bis 1976) nimmt er den Ruf an das Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Wirtschaftsuniversität Wien an. 1995 wird er Ordinarius am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht und 2003 Präsident des Verfassungsgerichtshofes.
Graz, am 31. August 2006
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