Vorläufiges Ergebnis der Volksbefragung: 32,73% stimmten für JA, 67,27% stimmten für NEIN
Befragungsergebnis im Bezirk Liezen zum Thema "Zentrales Leitspital"
Graz/Liezen (7. April 2019).- Vorläufiges Ergebnis der Volksbefragung im politischen Bezirk Liezen zum Thema „Zentrales Leitspital": 32,73 % stimmten für JA, 67,27 % stimmten für NEIN.
Nach der Auszählung der Antworten zur Volksbefragung zum Thema „Zentrales Leitspital" durch die Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden sowie nach Ermittlung durch die Bezirkswahlbehörde steht folgendes vorläufiges Befragungsergebnis, vorbehaltlich der Prüfung der Niederschriften und der Befragungsakten durch die Bezirks- und Landeswahlbehörde, fest:
Die Fragestellung: „Soll es im Bezirk Liezen anstelle der bestehenden drei Krankenhausstandorte in Bad Aussee, Rottenmann und Schladming nur mehr ein zentrales ‚Leitspital‘ geben?"
Stimmberechtigte: 61.953
Wahlbeteiligung: 42,18%
Summe der abgegebenen Antworten: 26.129
Summe der ungültigen Antworten: 97
Summe der gültigen Antworten: 26.032
Summe der gültigen „JA"-Antworten: 8.520 (32,73%)
Summe der gültigen „NEIN"-Antworten: 17.512 (67,27%)
Die vorläufigen Befragungsergebnisse der einzelnen Gemeinden sind unter www.wahlen.steiermark.at abrufbar.
Zur weiteren Vorgangsweise: Die Bezirkswahlbehörde legt nach Prüfung der Befragungsakten der Gemeindewahlbehörden die Niederschriften und die Befragungsakten der Landeswahlbehörde vor, die zur Ermittlung des endgültigen Gesamtergebnisses der Volksbefragung am Mittwoch, dem 10. April 2019, 15.00 Uhr, eine weitere Sitzung abhält. Nach Beschlussfassung durch die Landeswahlbehörde über das endgültige Ergebnis am 10. April 2019 wird dieses von der Landeswahlbehörde verlautbart.
Innerhalb von vier Wochen nach Verlautbarung des Ergebnisses kann wegen Unrichtigkeit in der Ermittlung des Ergebnisses und wegen Rechtswidrigkeit des Verfahrens bei der Landeswahlbehörde Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist der Landesregierung zur Entscheidung vorzulegen.
Erst nach Ablauf der Frist von vier Wochen nach der Kundmachung ist (ohne Einspruch) das Verfahren der Volksbefragung abgeschlossen. Das Ergebnis der Volksbefragung ist in weiterer Folge zum Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung der Landesregierung zu machen. Die Befassung der Landesregierung mit dem Ergebnis der Volksbefragung ist somit wegen des Fristenlaufs erst frühestens am 16. Mai 2019 rechtlich möglich.
Das Ergebnis der Behandlung in der Landesregierung ist amtlich zu verlautbaren sowie in geeigneter Form bekanntzumachen.
Rückfragehinweise Landeswahlbehörde: Wolfgang Wlattnig, +43 (316) 877-2432, sowie Eva Niesner, +43 (316) 877-3890
Graz, am 7. April 2019