Über 1.000 Geflügelbetriebe kontrolliert
Vogelgrippe-Hotline von 10 bis 16 Uhr unter 0316/877-6553 erreichbar

Graz. – Landesveterinärdirektor Dr. Peter Wagner zog heute Vormittag eine Zwischenbilanz über die Tätigkeit der Amtstierärzte, die seit vorletztem Wochenende rund um die Uhr in Sachen Vogelgrippe unterwegs sind. „In den derzeitigen Schutzzonen wurden bislang alle 339 Betriebe kontrolliert. Bei 18 Betrieben gab es geringfügige Mängel wie eine nicht optimale Durchfeuchtung des Desinfizierungsteppichs, sonst wurden die erforderlichen Maßnahmen wie etwa Stallpflicht und Desinfizierungsvorrichtungen zur Zufriedenheit umgesetzt.“ Ein ähnliches Bild ergab auch die Kontrolle der Betriebe in der Überwachungszone. „Von 774 kontrollierten Betrieben wurden nur bei 31 geringfügige Mängel festgestellt.“ Auch mussten die Tierärzte entscheiden, bei welchen Betrieben ein kontrollierter Verkauf von Geflügelprodukten möglich ist. Insgesamt haben sie in den Schutz- und Überwachungszonen 143 positive sogenannte Verbringungs-Genehmigungen ausgestellt.
Bislang wurden 117 verendete Wasservögel, insbesondere Schwäne, Kormorane, Reiher, Enten und Blesshühner zur Untersuchung in das AGES-Labor in Mödling eingesandt, so Wagner. „Bis jetzt gibt es fünf positive Befunde: Vier Schwäne aus Mellach und eine Moschusente, die im Gelände des Tierparks Herberstein gefunden wurde. Von den anderen Wildvögel, die auf Herberstein in verschiedenen Volieren, also getrennt von den Moschusenten gehalten wurden, wurden nun Kot- und Speichelproben genommen. Von diesen Untersuchungsergebnissen wird es abhängen, ob bzw. mit welchen Schutzmaßnahmen der Tierpark wie geplant am 1. März für die Öffentlichkeit geöffnet werden kann.“ So könnten auf die Besucher im Eingangs- und Ausgangsbereich Desinfektionsteppiche warten.
Landessanitätsdirektor Dr. Odo Feenstra berichtete, dass bei der Vogelgrippe-Hotline des Landes bislang 806 Anrufe eingelangt sind. „Auf eine humanmedizinische Frage kommen rund drei veterinärmedizinische Fragen. Eine häufige Sorge ist beispielsweise ob man sich durch Haustiere wie Hunde oder Katzen anstecken kann. Da diese aber - wenn überhaupt - Singvögel fangen, die ja nicht von der Vogelgrippe betroffen sind, gibt es da keine Gefährdung. Auch auf das Füttern von Singvögeln muss wegen der Vogelgrippe auf keinen Fall verzichtet werden.“ Vom Füttern der Wasservögel insbesondere in Begleitung von Kleinkindern sei aber abzuraten, da man so wenig wie möglich mit dem Kot von Wasservögeln in Berührung kommen sollte. „Die bei uns üblichen Hygienemaßnahmen wie Händewaschen vor dem Essen oder der Essenszubereitung sind sicher ausreichend. Zu einer Ansteckung mit der Vogelgrippe kommt es nur bei sehr engem Kontakt mit kranken Vögeln. In der Türkei hatten die später an der Vogelgrippe verstorbenen Kinder z.B. mit den toten Tieren gespielt bzw. mit den Tieren in einem Raum zusammengelebt.“
Die Vogelgrippe-Hotline ist zumindest bis Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0316-877-6553 erreichbar. Umfassende Informationen zum Thema Vogelgrippe bietet die Vogelgrippe-Homepage des Landes Steiermark unter www.vogelgrippe.steiermark.at bei der auch das neueste Merkblatt des Landessanitätsdirektors herunterladbar ist.
Graz, am 20. Februar 2006
Für Rückfragen steht Ihnen als Verfasserin bzw. Bearbeiterin dieser Information Mag. Inge Farcher unter Tel.: (0316) 877-4241 Fax: (0316) 877-3188 E-Mail: ingeborg.farcher@stmk.gv.at zur Verfügung