Datenübermittlung statt Aktenübersendung
Neues "Legistisches Handbuch für die Steiermark" vorgestellt

Graz.- Elektronische Datenübermittlung statt zeitraubender Aktenübersendung im Begutachtungsverfahren gehört zu den entscheidenden Vorteilen des „neuen Legistischen Handbuches für die Steiermark. Damit sind wir in der Lage, die kurzen Begutachtungsfristen vor einem Gesetzesbeschluss optimal zu nützen und die Gesetzesqualität verbessern“, betonte Dr. Alfred Temmel, Leiter des Landesverfassungsdienstes, heute in der Grazer Burg bei der Präsentation des neuen „Legistischen Handbuches für die Steiermark“.
Diese Dokumentation, bereits beim neuen Steiermärkischen Kulturförderungsgesetz eingesetzt, liefert, so Temmel, die Basis, den Anforderungen an neue Gesetze und Verordnungen, „wie Klarheit, Verständlichkeit sowie Einfachheit und Prägnanz zum Durchbruch zu verhelfen“.
Mängel im derzeit praktizierten Begutachtungsverfahren hatte zu Beginn der Veranstaltung Landesamtsdirektor Univ.-Prof. Dr. Gerhart Wielinger in seinem pointiert formulierten Beitrag aufgezeigt. Er kritisierte den Zustand legistischer Dienste – in der Organisation und in der Besetzung mit qualifizierten Juristen.
Ein derartiges Handbuch soll nach Auffassung von Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin von der Universität Salzburg Steiermarks Legisten in die Lage versetzten, „gute Gesetze für den Normalfall zu liefern. ´Höchstleistungsjurisprudenz´ durch die Verfassungsrichter“ sollte die Ausnahme bleiben.
Dazu gehört eine klare Gesetzessprache. Diesem Thema ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Fremdworte sollen die Ausnahme bilden; Ausdrücke, wie „updaten, timen, downloaden“ in neuen Gesetzen nicht mehr aufscheinen. Ab morgen, Donnerstag kann das neue „Legistische Handbuch für die Steiermark“ unter www.landesrecht.steiermark.at abgerufen werden.
Graz, am 15. Juni 2005
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