Memorandum im Interesse der Kinder
Dringender Appell am Tag der Kinderrechte in der Grazer Burg überreicht
Graz.- (20.11.2008) "Kinderrechte gehören endlich in die Bundesverfassung". Anlässlich des internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November 2008 empfing Landeshauptmann Mag. Franz Voves gemeinsam mit Bildungslandesrätin Dr. Bettina Vollath heute Vormittag (20.11.) eine Gruppe von Kindern sowie Kinderärzte und Vertreter von Kinderrechtsorganisationen im Weißen Saal der Grazer Burg, um dieser Forderung Gehör zu geben. "Kinder zählen zum wertvollsten Gut in unserer Gesellschaft. Wir Erwachsene müssen darauf schauen, dass Gewalt von ihnen ferngehalten wird, dass sie eine tolle Ausbildung bekommen und wir müssen alles dafür tun, dass sie in einem guten Umfeld aufwachsen", betonte Landeshauptmann Voves in seinen Begrüßungsworten.
Kinder- und Jugendliche in Österreich haben Rechte, die ihnen durch eine 1989 von den Vereinten Nationen formulierten und 1992 auch in Österreich ratifizierten UNKinderrechtskonvention zugesichert wurden. Allerdings sind diese Rechte nach wie vor nicht in der Österreichischen Verfassung gesetzlich verankert. Und, eine traurige Tatsache: Kinder wissen von ihren Rechten nichts, da diese Rechte in Schule, Familie und sozialem Umfeld kaum beachtet werden. Zu diesen Rechten zählen etwa das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Selbst- und Mitbestimmungsrechte. "Kind sein in unserer Gesellschaft ist eine schwierige Aufgabe. Darum ist es wichtig, dass Kinder ihr Umfeld mitgestalten dürfen. Dass Kind mit seinen Wünschen in den Mittelpunkt stellen und sie fragen, wenn Entscheidungen getroffen werden die sie betreffen", formulierte Landesrätin Dr. Betttina Vollath ihren Wunsch für die Zukunft.
Auf Initiative der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendliche wurde das Memorandum, Kinderrechte in die Bundesverfassung zu verankern, gemeinsam mit der Kinder- und Jugendanwaltschat Steiermark sowie dem Netzwerk Kinderrechte - Steiermark überreicht. Nähere Informationen unter www.kinderhabenrechte.at
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