Bürgernäher, schlanker und effizienter
Verwaltungsreform des Landes Steiermark:
Graz.- (22. Oktober 2009) Die Faktenlage ist eindeutig: Wenn das Land Steiermark keine einschneidenden Maßnahmen ergreift, wird der derzeitige Schuldenstand des Landes von 1,4 Milliarden Euro (2009) im nächsten Jahr auf rund 1,9 Milliarden und 2011 sogar auf 2,8 Milliarden steigen. Um diese gefährliche Entwicklung zu bremsen, muss an verschiedensten Schrauben gedreht werden: Eine davon betrifft die Leistungen, die das Land Steiermark erbringt. Bei der heutigen Pressekonferenz betonte Landesamtsdirektor Dr. Gerhard Ofner: "Seit gestern hat die Landesverwaltung den klaren politischen Auftrag, die vorbereitete Aufgabenkritik in Angriff zu nehmen. Ziel ist es, die gesamten Leistungen der steirischen Landesverwaltung unter die Lupe zu nehmen und zu klären, ob sie den Bedürfnissen der Bevölkerung bzw. der heutigen Zeit entsprechen: D.h. machen wir die richtigen Dinge und machen wir sie richtig."
Der entsprechende Sitzungsantrag zur Aufgabenkritik wird in der kommenden Regierungssitzung am Dienstag, den 27. Oktober, von Landeshauptmann Mag. Franz Voves eingebracht. Ofner: "Durch die seit Oktober 2007 entwickelte Aufgabenkritik haben die Führungskräfte die Möglichkeit, Leistungen zu identifizieren, die gering nachgefragt werden und deren Bereithaltung relevante Kosten verursacht." Grundlage für diese Einschätzungen ist der Leistungskatalog von 3.800 Einzelleistungen, der zusammen mit der Einmalkostenrechung erstmals eine umfassende Darstellung des Leistungsspektrums der steirischen Landesverwaltung ermöglicht hat. Als unzutreffend bezeichnete Ofner manche Erwartungen, dass sich das Landesbudget mittels Mitarbeiter-Reduktionen sanieren ließe. "Der gesamte Personalaufwand des Landes beträgt im Jahr 345,2 Millionen Euro, das sind 7,5 Prozent des gesamten Budgets. Natürlich wird es auch hier zu Einsparungen kommen müssen, aber es liegt auf der Hand, dass die notwendigen Einsparungen im Landesbudget allein mit Personalreduktionen nicht zu schaffen sind."
Im Sinne der drei Säulen der Verwaltungsreform "Aufgaben bedarfsorientiert wahrnehmen, Bürokratie abbauen und Kostenbewusstsein schärfen", wurde seit Beginn der Verwaltungsreform eine Vielzahl von Einzelprojekten umgesetzt. Ofner stellte zwei von ihnen exemplarisch vor: „Die Einführung des Förderungscontrolling beispielsweise verhindert nicht beabsichtigte Mehrfachförderungen aus Landesmitteln. Derzeit werden über die Förderungs-Datenbank rund 61.000 Förderungsfälle verwaltet, 339 Förderprogramme werden einheitlich über eine IT-Lösung abgewickelt, alle relevanten Förderstellen sind erfasst. Das Förderungscontrolling ist ein Meilenstein auf dem Weg, Förderungs-Missbrauch zu verhindern. Einen hundertprozentigen Schutz gegen Betrug gibt es aber leider nicht." Ein anderes Controlling-System, das Verfahrenscontrolling, bringt insbesondere für die Wirtschaft Vorteile. So wird in allen Bezirkshauptmannschaften ein EDV-gestütztes Controllingsystem für Betriebsanlagen- und Wasserrechtsverfahren eingesetzt. Ziel war es, 80 Prozent der Verfahren statt binnen sechs Monaten innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Ofner: „Das EDV-gestützte Controllingsystem hat sich voll bewährt, so betrug im ersten Halbjahr 2009 die durchschnittliche Dauer der mehr als 860 Betriebsanlagen- und Wasserrechtsverfahren in den Bezirkshauptmannschaften durchschnittlich nur mehr 8,6 Wochen vom Antrag bis zur Erledigung."
Nähere Details zu den Einzelprojekten der Verwaltungsreform des Landes Steiermark finden Sie unter www.verwaltungsreform.steiermark.at bzw. im
Anhang.
Graz, am 22. Oktober 2009
Mag. Ingeborg Farcher unter Tel.: +43 (316) 877-4241, bzw. Mobil: +43 (676) 86664241 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: ingeborg.farcher@stmk.gv.at zur Verfügung.
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