Gleichberechtigte Teilhabe ist ein Menschenrecht
3. Dezember: Tag der Menschen mit Behinderung
Graz.- (1. Dezember) Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember fordert der Behindertenanwalt Mag. Siegfried Suppan eine konsequente Umsetzung der Behindertenkonvention. "Erfolgen wie der Einführung von Rechtsansprüchen und innovativen Leistungen, wie dem persönlichen Budget müssen aber noch zahlreiche weitere Schritte folgen", betont Suppan weiters. So gibt es beispielsweise allein in der Steiermark mehr als 3000 Personen, die in Werkstätten und Betrieben der Behindertenhilfe beschäftigt sind, ohne damit eine eigene sozialversicherungsrechtliche Absicherung zu erwerben. Sie erhalten für ihre Tätigkeit lediglich ein geringes Taschengeld, sind in den meisten Fällen nur mitversichert und haben keine Ansprüche auf Gehalt, Urlaub oder Eigenpension. Ein weiteres Beispiel für die unzureichende Umsetzung der erwähnten Vorgaben ist die seit Jahrzehnten unveränderte Regelung, dass die verpflichtende schulische Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen mit der achten Schulstufe endet.
Darüber hinaus besteht nach wie vor in vielen Fällen ein enger Zusammenhang zwischen Armut und Behinderung. So ist die Quote von armutsgefährdeten Personen unter behinderten Personen noch immer doppelt so hoch wie in der restlichen Bevölkerung. Auch die Herstellung einer barrierefreien Umwelt ist erst in Ansätzen vorhanden, sodass es nach wie vor viele Hürden gibt, die Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen von der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausschließen. "Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten soll auch darauf hingewiesen werden, dass die Mittel zur Verwirklichung des Zieles einer Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen dazu dienen, menschenrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und daher weiterhin in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen müssen", so Suppan.
In den letzten Jahren hat sich für Menschen mit Behinderungen eine Vielzahl von Veränderungen ergeben. Mit zahlreichen Neuerungen der gesetzlichen Bestimmungen wurde ein Paradigmenwechsel eingeleitet. "Die damit eingeschlagene Zielrichtung geht weg vom Versorgungsgedanken und orientiert sich nun an der selbst bestimmten und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Personen in allen Lebensbereichen", unterstreicht Mag. Suppan einen wesentlichen Punkt der jahrelangen Bemühungen. Von der UN-Behindertenkonvention über das Bundes-Behindertengleichstellungspaket bis zum Steiermärkischen Behindertengesetz ist die moderne Behindertenpolitik von diesen Grundsätzen getragen. Damit verbunden ist auch eine Neugestaltung der Angebotspalette an Leistungen, die behinderten Menschen dafür zur Verfügung stehen sollen.
Der 3. Dezember wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung ausgerufen. Seit 1982 fungiert dieser Tag als Gedenktag, um die Öffentlichkeit bewusst auf die Probleme von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen. In der Steiermark leben rund 100.000 Menschen mit Behinderung.
Nähere Informationen unter www.behindertenanwalt.steiermark.at
Graz, am 1. Dezember 2009
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: sabine.jammernegg@stmk.gv.at zur Verfügung.
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