Oberösterreich und Steiermark sind Zeckenhochburgen
Zeckenimpfungen in BHs, Magistrat Graz und der Landesimpfstelle
Graz.- (2. Februar 2010) Bereits gestern am 1. Februar startete wieder die Zecken-Impfaktion in den öffentlichen Impfstellen. Bis 25. Juni kann man sich in der Landessanitätsdirektion, den Bezirkshauptmannschaften und im Gesundheitsamt des Magistrats Graz impfen lassen.
2009 gab es in Österreich 79 Erkrankungsfälle an Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME, durch Zecken übertragene Gehirn- und Hirnhautentzündung), davon 17 in der Steiermark. Den ersten Platz der österreichweiten Rangliste belegt aber diesmal Oberösterreich mit 22 Fällen. 81 Prozent der Betroffenen waren älter als 40, 62 Prozent älter als 60 Jahre. Von den 17 steirischen FSME-Patienten waren zehn zwischen 40 und 60 Jahre alt. Zwei ältere Frauen aus Vorarlberg bzw. dem Burgenland sind gestorben. Beide entwickelten eine schwere Hirnhautentzündung, obwohl eine der beiden Frauen vollständig geimpft war. Dr. Wassermann-Neuhold von der Fachabteilung 8B Gesundheitswesen: „Man spricht hier von einem sogenannten Impfdurchbruch. Es gibt leider keinen hundertprozentigen Schutz. Dennoch bietet die Impfung eine Schutzrate von 98 bis 99 Prozent, was ein sehr guter Wert ist. Der weitaus überwiegende Teil der Erkrankungen wird durch die Impfung verhindert. Wichtig ist auch, dass die erforderlichen Auffrischungsintervalle eingehalten werden."
Obwohl nur in ein bis zwei Prozent der Fälle eine echte Lebensgefahr besteht, müssen doch elf Prozent der Erkrankten mit bleibenden Schäden rechnen. Da es keine spezifische Therapie der Erkrankung gibt, ist die vorbeugende Impfung der einzig wirksame Schutz. Nach der Grundimmunisierung (1. und 2. Teilimpfung im Abstand von einem bis zu drei Monaten, 3. Teilimpfung nach einem halben bis einem Jahr) folgt die erste Auffrischungsimpfung nach drei Jahren. Studien der Universität Wien haben ergeben, dass die weiteren Auffrischungen - also ab der 5. Impfung - nur mehr alle fünf Jahre durchgeführt werden müssen. Ab dem 60. Lebensjahr erfolgt die Auffrischung aber alle drei Jahre, da die schützenden Abwehrstoffe im Blut rascher abnehmen.
Die diesjährige FSME-Impfaktion findet noch bis 25. Juni in den Sanitätsreferaten der Bezirkshauptmannschaften, im Gesundheitsamt des Magistrates Graz (täglich von 8-13 Uhr) und in der reisemedizinischen Impf- und Beratungsstelle des Landes (Dienstag, Donnerstag von 8-12 Uhr und Mittwoch von 13-16 Uhr) statt. Erwachsene zahlen 21 Euro, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 19 Euro.
Weitere Auskünfte über diese Impfaktion gibt es unter der Telefonnummer: 0316/877-3546, 3547 und 3526 bzw. im Internet.
Graz, am 2. Februar 2010
Mag. Ingeborg Farcher unter Tel.: +43 (316) 877-4241, bzw. Mobil: +43 (676) 86664241 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: ingeborg.farcher@stmk.gv.at zur Verfügung.
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