Kinderanwältin: Das Recht auf Bildung schützen
Diskriminierung betrifft vor allem arme Kinder und solche mit Migrationshintergrund

Graz (15. September 2011).- Am vergangenen Montag (12.09.2011) startete für die Kinder in der Steiermark wieder ein neues Schuljahr. Doch nicht alle dürfen in gleicher Weise vom Schulsystem profitieren. „Leider kommt es auch in Österreich immer wieder vor, dass das Recht auf Bildung durch Diskriminierung verletzt wird", berichtet die steirische Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch. Immer wieder sind sie und ihr Team mit diesen Fällen konfrontiert. „Die Schulpflicht gilt nur für Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten. Dadurch ist das Recht auf Bildung nicht für alle Kinder ausreichend geschützt." Auch der soziale Status sei ein wichtiger Faktor für Bildungserfolg, dementsprechend oft sind von Armut betroffene Kinder oder jene mit Migrationshintergrund auch in ihrem Recht auf Bildung eingeschränkt. „Zudem benachteiligt der Unterricht ausschließlich in deutscher Sprache jene Kinder, die die deutsche Sprache nicht extern erwerben können."
In der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 sind die Rechte der Kinder festgeschrieben – unter anderem auch das Recht auf Bildung (Artikel 28 und 29). In Artikel 28 werden die Vertragsstaaten verpflichtet, das Recht auf Bildung auf Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen. Zur Umsetzung zählen der verpflichtete und unentgeltliche Besuch der Grundschule für alle Kinder (Österreich geht mit der neunjährigen Schulpflicht einen Schritt weiter) und die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von weiterführenden Schulen für alle Kinder und Jugendlichen. Bei Bedürftigkeit ist eine finanzielle Unterstützung bereitzustellen. Es sind Maßnahmen zu treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen verringern, die die Schule vorzeitig verlassen. Das Schulklima ist so zu gestalten und zu schützen, dass die Menschenwürde der Kinder nicht verletzt wird (Stichwort Mobbing).
In Artikel 29 wird festgelegt, worauf die Bildung des Kindes gerichtet werden muss. Bildung soll die Persönlichkeit, Begabungen und Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung bringen. Es ist demnach nicht nur die kognitive, sondern auch die körperliche, soziale, emotionale, geistige und intellektuelle Entwicklung des Kindes zu unterstützen. Bildung soll dem Kind die Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt und gegebenenfalls auch aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln.
Bildung hat das Ziel, auf ein aktives, selbstbestimmtes und verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft vorzubereiten. Jedem Kind muss es ermöglicht werden, eine nützliche Rolle in dieser einnehmen zu dürfen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark.
Für Fragen steht Ihnen die steirische Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch unter Tel. 0316/877-4921 zur Verfügung.
Graz, am 15. September 2011