Steirische Kinder- und Jugendanwältin präsentiert ihren Tätigkeitsbericht
Massive Kritik an geplanter Gesetzesänderung
Graz (30. Juli 2013).- Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Steiermark präsentierte heute Vormittag (30.07.2013) im Medienzentrum Steiermark ihren aktuellen Tätigkeitsbericht. Zirka 500 Fälle hat die kija Steiermark im Berichtsjahr 2012 behandelt. „Spezielle Themenbereiche im Jahr 2012 waren bundesweit zum Beispiel der Entwurf des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der Entwurf des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes und in der Steiermark Kinderlärm, Jugendschutz, (strukturelle) Gewalt und der bereits seit 2010 gesetzte Schwerpunkt Jugendwohlfahrt", so die steirische Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch.
Größerer Aufgabenbereich
Mit dem im Mai in Kraft getretenen österreichischen Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 habe sich der Aufgabenbereich der kija Steiermark auf junge Erwachsene zwischen dem vollendeten 18. bis zum 21. Lebensjahr erweitert. 45.513 junge Erwachsene vergrößern damit rein statistisch die Zielgruppe der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark. „Wir appellieren daher an alle zuständigen Verantwortungsträger, die notwendigen personellen Ressourcen zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages zur Verfügung zu stellen", so Pörsch. Dazu käme noch eine Rüge des UN-Kinderrechtskomitees für Österreich, durch die weitere Problemfelder mit erhöhtem Handlungsbedarf aufgedeckt wurden.
In diesem Zusammenhang übt Pörsch auch Kritik an dem seit Mai 2013 vorliegenden Entwurf des steirischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das das steirische Jugendwohlfahrtsgesetz aus dem Jahr 1991 ersetzen soll. „Darin sollen nicht nur wichtige rechtliche Befugnisse der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark ersatzlos gestrichen, sondern auch Beratungs-, Vermittlungs- und Monitoringaufgaben bedenklich minimiert werden", erklärt Pörsch.
Zwei Punkte führt die steirische Kinder- und Jugendanwältin dazu beispielhaft an: „Der derzeit gesetzliche Auftrag zur Vermittlung bei Konflikten zwischen Betroffenen und Behörden soll ersatzlos gestrichen werden. Und: De facto wird durch den vorliegenden Entwurf die Akteneinsicht ausgehebelt, da plötzlich Auslegungsmöglichkeiten zugelassen werden, die der bisherigen bestehenden Regelung und Absicht des Gesetzgebers widersprechen. Diese Auslegungsmöglichkeiten verschärfen die ohnehin angespannte Situation für Kinder und deren Bezugspersonen in Konfliktsituationen."
Auffallend sei laut Pörsch in diesem Zusammenhang, dass genau in dieser Zeit, in der die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark ihren Schwerpunkt auf den Bereich der Jugendwohlfahrt gelegt hat, diese massiven Einschnitte in deren Befugnisse erfolgen sollen.
Mehrmals bereits seien die zuständigen Stellen auf die durch die Beschneidung der Befugnisse der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark nachteiligen Auswirkungen für die Betroffenen aufmerksam gemacht worden. Pörsch hofft, „dass seitens der Politik die Verantwortung übernommen wird, die bestehende Stellung der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark zumindest beizubehalten oder deren Befugnisse, wie es durchaus in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Vorarlberg, vorgesehen ist, im Sinne der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu erweitern."
Die steirische Kinder- und Jugendanwältin könne sich nicht vorstellen, dass in der Zeit, in der internationale (z. B. „Concluding Observations" des Kinderrechtsausschuss in Genf) und nationale Entwicklungen in die gegenteilige Richtung gehen, derartige negative demokratiepolitische Veränderungen Absicht des steirischen Gesetzgebers sind.
Als weiteres Problemfeld definiert Pörsch die meist sehr mühsame Kooperation und Schnittstellenklärung der großen, alle Kinder betreffenden staatlichen Systeme wie Justiz, Gesundheit, Soziales und Bildung. Pörsch erläutert: „Wenn Familien ,Pech' haben, begegnen ihnen im Falle einer Krise oft bis zu zehn und mehr Helfer und/oder Dienste. Es wird Kindern zugemutet, sich ständig neuen Professionisten vertrauensvoll zu öffnen."
Positive Entwicklungen
Erfreulicherweise gibt es aber auch Positives zu berichten. So wurde 2012 wieder die TrauDi! (der steirische Kinderrechtepreis) vergeben, eine Gratis-App zum Thema Kinderrechte erstellt, die Pflegefreistellung bei Erkrankung von Kindern ausgeweitet, das steirische Netzwerk gegen sexualisierte Gewalt neu konzipiert, die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark in den Fachbeirat zur Erarbeitung von Grundlagen für so genannte „Frühe Hilfen" (dabei geht es um Angebote und Maßnahmen, die schon vor der Geburt bis zum Alter von drei Jahren für gleiche Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten in Österreich sorgen sollen) einberufen und anderes mehr.
Detaillierte Informationen finden Sie im Tätigkeitsbericht der steirischen Kinder- und Jugendanwaltschaft.
Rückfragehinweis: Brigitte Pörsch, 0676/86 66-4922.
Graz, am 30. Juli 2013