Steirische Gemeindestrukturreform auf Schiene
Frist für Reformfonds-Mittel läuft noch bis 30. September
Graz (13. Juni 2013). Die Steiermark, mit ihren derzeit 539 Gemeinden das am kleinsten strukturierte Bundesland Österreichs, soll im Jahr 2015 um 254 Gemeinden weniger haben. Die Beschlüsse von mehr als 60 Gemeinden, die sich freiwillig für eine Zusammenführung ausgesprochen haben, wurden bereits von der zuständigen Abteilung geprüft und entsprechen dem Vorschlag des Landes. Derzeit befinden sich zahlreiche freiwillige Konstellationen noch in der „Pipeline", die Verantwortlichen im Land rechnen damit, dass diese bereits angekündigten Fusionsbeschlüsse gleich nach Ende der Sommerferien (in dieser Zeit finden bekanntlich keine Gemeinderatssitzungen statt) getroffen werden.
Frist für Reformfonds-Mittel läuft noch bis 30. 9. 2013
Zusätzlich zu den 200.000 Euro an Fusionsprämie im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (pro wegfallender Gemeinde) können reformwillige steirische Gemeinden bis zu 200.000 Euro an steirischen Fördermitteln abholen. All jene Gemeinden, die bis 30. September 2013 einen formal gültigen Gemeinderatsbeschluss über eine freiwillige Vereinigung mit einer oder mehreren benachbarten Gemeinden gemäß dem Leitbild zur Gemeindestrukturreform gefasst haben, erhalten eine Mindestförderung von 50.000 Euro. Für alle Gemeinden, die bereits in der Entscheidungsphase (vor dem 31.12.2012) einen Grundsatzbeschluss zur freiwilligen Vereinigung gefasst haben, gibt es ferner einen Zuschlag von 50 Euro pro Einwohner. Insgesamt ist die Förderhöhe aus dem steirischen Reformfonds aber mit einem Betrag von 200.000 Euro pro Gemeinde gedeckelt. Die steirischen Reformfondsmittel stehen den Gemeinden bereits heuer und nächstes Jahr zur Verfügung. Sie können neben Gemeindeprojekten auch für vorzeitige Darlehenstilgungen oder unbedeckte außerordentliche Vorhaben verwendet werden. Der Förderungsantrag ist bis 30. September 2013 an die Abteilung 7 Landes- und Gemeindeentwicklung zu stellen.
Das dafür notwendige Formular sowie die Richtinien gibt es hier auf der Gemeindestrukturreform-Homepage.
Mehr über die Gemeindestrukturreform erfahren Sie hier.
Graz, am 13. Juni 2013