Steiermärkisches Landesgesetzblatt geht online
Ab 1.1.2014 Kundmachung des Landesgesetzblattes nur mehr elektronisch


Graz (21. November 2013).- Ab 1.1.2014 wird das Landesgesetzblatt authentisch elektronisch im Rahmen des RIS kundgemacht. "Das heißt, dass ab diesem Datum nur mehr die elektronische Version im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) verbindlich ist, nicht das gedruckte Exemplar. Das elektronische Original wird kostenlos und rund um die Uhr abrufbar sein", erklärt Projektleiter Christian Freiberger von der Abteilung 3 Verfassung und Inneres. Die verbindliche Kundmachung des Steiermärkischen Landesgesetzblattes erfolgte bisher in Papierform. Interessierte konnten ein Abo beziehen oder auch Einzelexemplare kaufen. Zusätzlich standen zwar alle Landesgesetzblätter ab 1989 im RIS zum Download bereit, allerdings nur zur Information. Dieses System wird nun umgedreht.
"Als Service wird eine Druckversion weiterhin angeboten und kann auch weiter im Abonnement bezogen werden, allerdings werden die Abonnenten künftig nur mehr vier Mal im Jahr beliefert. Es besteht, wie schon bisher, die Möglichkeit, sich per Newsletter über aktuelle Kundmachungen im Landesgesetzblatt informieren zu lassen und jede im RIS kundgemachte Rechtsvorschrift selbst auszudrucken. Das Land Steiermark verbessert damit die Rechtssicherheit und den Zugang zum Landesrecht entscheidend", so Christian Freiberger.
Seit 2004 wird das österreichische Bundesgesetzblatt authentisch kundgemacht. Salzburg hat als erstes Bundesland auf die elektronische Kundmachung umgestellt, Kärnten, Tirol und Wien werden ebenfalls 2014 folgen.
Für weitere Fragen zum Projekt „Elektronische Kundmachung" allgemein:
christian.freiberger@stmk.gv.at.
Für spezifische Fragen zur Kundmachung ab 1.1.2014:
gabriele.hagn@stmk.gv.at.
Anfragen für die Zustellung vierteljährlich: abteilung2@stmk.gv.at
Anmeldung zum LGBl-Newsletter: www.verwaltung.steiermark.at
Rechtsinformationssystem des Bundes: http://www.ris.bka.gv.at/
Graz, am 21. November 2013