Tierschutz rund um Weihnachten und Silvester
Steirische Tierschutzombudsfrau ruft zu achtsamem Umgang mit Tieren auf

Graz (18. Dezember 2015).- „Alle
Jahre wieder kommt das Christuskind…", so klingt ein wunderschönes, altes
Weihnachtslied. Kinderaugen glänzen in der weihnachtlichen Vorfreude und in vielen Briefen an das Christkind steht der Wunsch nach einem Tier zum Spielen
und Kuscheln. Die
steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck appelliert: „Tiere
sind keine Weihnachtsgeschenke. Viele der süßen, krabbelnden Tiergeschenke
unterm Christbaum werden Monate später in Tierheimen abgegeben. Du
bist zeitlebens verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast", gilt
auch für zukünftige vierbeinige oder gefiederte Familienmitglieder."
Auch Tierschutzlandesrat Jörg Leichtfried bittet um einen rücksichtsvollen Umgang: „Der Wunsch nach einem Haustier ist nachvollziehbar, denn aus eigener Erfahrung weiß ich, wie das Zusammenleben mit einem Tier den Alltag bereichert.
Jedoch sollte man sich bewusst sein, dass es sich um ein Lebewesen handelt, dessem Pflege viel Arbeits- und Zeitaufwand benötigt und ein hohes Maß an Verantwortung mit sich bringt. Daher muss die Anschaffung gut überlegt werden und sind Tiere aus meiner Sicht als Weihnachtsgeschenk ungeeignet."
Kinder lernen zwar durch den Umgang mit dem Tier das Übernehmen von Verantwortung und liebevolle Zuwendung, sie lernen auch respektvoll die individuellen Bedürfnisse eines Lebewesens zu beachten. Doch gerade die hektische Vorweihnachtszeit ist für solche Geschenke nicht geeignet. Vor der Anschaffung eines Tieres ist zu überlegen, ob die mit der Tierhaltung verbundene Verantwortung auch wirklich getragen werden kann. Die Überlegung „Welches Tier passt zu mir?" bedarf einer grundsätzlichen Entscheidung. Die Übernahme einer Patenschaft für ein Tier in einem Tierheim oder auch das Verschenken von Gutscheinen für ein Tier stellen eine sehr gute Möglichkeit dar sich überhaupt mit Fragen der Tierhaltung vertraut zu machen.
Spielsachen für Haustiere
Wenn
es um Weihnachtsgeschenke für Heimtiere geht, muss das Spielzeug sorgfältig
ausgewählt werden. Hunde und Katzen verschlucken im Eifer des Spiels
kleines Spielzeug, Christbaumkugeln zersplittern leicht und führen zu
inneren Verletzungen. Alternativen sind zum Beispiel Vollgummibälle. Ein
entsprechend großes strukturiert eingerichtetes Gehege und regelmäßiger Auslauf
sind für Kleintiere von Bedeutung. Bitte schenken Sie keine Röhrensysteme aus
Kunststoff, keine ungeeigneten Laufräder, keine Spiegel für Wellensittiche und
Plastikvögel. Achten Sie darauf, sozial lebende Tiere zumindest paarweise zu
halten. Brennende
Kerzen, Christbaumschmuck, Lametta und Geschenkbänder, Geflügelknochen aus dem
Festtagsbraten, Weihnachtssterne und vieles mehr stellen weihnachtliche Gefahrenquellen
für viele Tiere dar. Fiala-Köck erinnert: „Behalten Sie bitte das Wohl ihrer
Tiere im Auge!“
Auch das Abschießen von Raketen und Knallkörpern zu Silvester ist aus Tierschutzsicht bedenklich und zudem im Ortsgebiet auch gar nicht erlaubt. Das Zünden von Feuerwerkskörpern ab der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist laut § 38 des Pyrotechnikgesetzes 2010 verboten. Dazu zählt auch die unkontrollierte Verwendung von Schweizer Krachern zum Jahreswechsel. Zwar ist der Handel mit „Schweizer Krachern" bereits seit Juli 2013 untersagt, allerdings sind noch unzählige Kracher mit dem besonders lauten Blitzknallsatz im Umlauf und dürfen bis 2017 verwendet werden. Nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Tierheimen und Tiergärten untersagt. Tiere haben keinen Zeitbegriff und leiden deshalb besonders unter Feuerwerken und „Silvesterknallerei", da sie diesen Lärm in keinen zeitlichen Zusammenhang bringen können. Sie werden dadurch in schwere Angst versetzt.
Aus der Sicht des Tierschutzes und des Tierwohls ersucht Fiala-Köck die zuständigen Gemeinden, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Tiere einzuhalten. „Lassen Sie am Silvesterabend Tiere nicht alleine in lauter Umgebung", bittet Fiala-Köck.
Für Rückfragen stehen Ihnen die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck unter der Telefonnummer 0676/8666-3966 gerne zur Verfügung.
Graz, am 18. Dezember 2015
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: sabine.jammernegg@stmk.gv.at zur Verfügung.
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