Musterbeispiele für tierfreundliches Bauen gesucht
Tierschutzombudsstelle Steiermark schreibt Preis für innovative Bauprojekte aus


(21. März 2016).- Am 6. Juli 2016 wird der Preis „Musterbeispiele für besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum" zum siebenten Mal von Tierschutzlandesrat Jörg Leichtfried in Zusammenarbeit mit Agrarlandesrat Johann Seitinger an landwirtschaftliche Betriebe in der Steiermark verliehen. Bis 20. Mai 2016 haben Halterinnen und Halter von Nutztieren die Möglichkeit, sich mit besonders tierfreundlichen Bauprojekten bei der Tierschutzombudsstelle um diesen Preis zu bewerben.
Für Stallgebäude müssen viele Anforderungen erfüllt werden, von der Wirtschaftlichkeit über die Tiergerechtheit bis zur Umweltverträglichkeit und Einbindung ins Landschaftsbild. Landwirtschaftliche Gebäude prägen die Kulturlandschaft und sind Visitenkarten für den Betrieb und eine ganze Region. Sie sind Arbeitsstätte für die landwirtschaftliche Produktion und damit Arbeitsplatz sowie Lebensraum für landwirtschaftliche Nutztiere. Im Jahr 2010 wurden im Land Steiermark erstmals fünf landwirtschaftliche Betriebe für ihre innovativen und besonders gelungenen Konzepte des tierfreundlichen Bauens in der Nutztierhaltung prämiert und auch in den folgenden Jahren konnten zahlreiche, beispielhafte Objekte ausgezeichnet werden.
Ziel des Preises ist es, zukunftsweisende Bauprojekte, welche sich durch besondere Tierfreundlichkeit auszeichnen, zu würdigen. Damit soll die Motivation, im Agrarbereich auf hohem Niveau tierfreundlich zu planen und zu bauen, gesteigert werden. „Mit der Ausschreibung wollen wir jene bäuerlichen Betriebe vor den Vorhang holen, die für gelebten Tierschutz in der Landwirtschaft einstehen und das auch tatkräftig umgesetzt haben", unterstreicht Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck die Bedeutung des Preises.
Ausgeschrieben wird der Preis steiermarkweit und es können Bauprojekte aller Nutztierkategorien eingereicht werden, die sämtliche bau-, umwelt- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen sowie das Kriterium besonderer Tierfreundlichkeit erfüllen. Das Objekt muss bis 31.03.2016 fertig gestellt und in Betrieb sein. Aus den eingereichten Bauten werden nach Beurteilung durch die unabhängige Fachjury vier Betriebe prämiert, die jeweils mit einem Preis in der Höhe von 1.500 Euro ausgezeichnet werden. Unter den einreichenden Tierhaltern wird außerdem ein Sachpreis für das beste Tierfoto im Wert von 300 Euro durch die Jury vergeben.
Nähere Informationen sowie das Einreichformular finden Sie auf www.tierschutzombudsstelle.steiermark.at und Barbara Fiala-Köck steht für Fragen unter 0676/8666-3966 gerne zur Verfügung.
Graz, am 21. März 2016
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: sabine.jammernegg@stmk.gv.at zur Verfügung.
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