Tierschutz rund um Weihnachten und Silvester
Steirische Tierschutzombudsfrau ruft zu achtsamem Umgang mit Tieren auf

Graz (20. Dezember 2016).- „Alle Jahre wieder kommt das Christuskind…", so klingt ein wunderschönes, altes Weihnachtslied. Kinderaugen glänzen in der weihnachtlichen Vorfreude und in vielen Briefen an das Christkind steht der Wunsch nach einem Tier zum Spielen und Kuscheln. Die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck appelliert: „Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke. Viele der süßen, krabbelnden Tiergeschenke unterm Christbaum werden Monate später in Tierheimen abgegeben. Du bist zeitlebens verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast, das gilt auch für zukünftige vierbeinige oder gefiederte Familienmitglieder." Auch Tierschutzlandesrat Anton Lang appeliert an die Bevölkerung, bei dieser Thematik sehr sensibel vorzugehen: „Ich kann gut verstehen, dass sich viele Menschen ein Haustier wünschen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Tiere den Alltag enorm bereichern können. Es sollte aber allen klar sein, dass jedes Tier ein Lebewesen ist, für dessen Haltung und Pflege viel Zeit aufgewendet werden muss. Der Besitz eines Tieres erfordert ein hohes Maß an Verantwortung. Aus diesem Grund sollte die Anschaffung von Tieren im Rahmen eines Weihnachtsgeschenkes sehr gut überlegt werden."
Kinder lernen zwar durch den Umgang mit dem Tier das Übernehmen von Verantwortung und liebevolle Zuwendung, sie lernen auch respektvoll die individuellen Bedürfnisse eines Lebewesens zu beachten. Doch gerade die hektische Vorweihnachtszeit ist für solche Geschenke nicht geeignet. Vor der Anschaffung eines Tieres ist zu überlegen, ob die mit der Tierhaltung verbundene Verantwortung auch wirklich getragen werden kann. Die Überlegung „Welches Tier passt zu mir?" bedarf einer grundsätzlichen Entscheidung. Die Übernahme einer Patenschaft für ein Tier in einem Tierheim oder auch das Verschenken von Gutscheinen für ein Tier stellen eine sehr gute Möglichkeit dar sich überhaupt mit Fragen der Tierhaltung vertraut zu machen.
Spielsachen für Haustiere
Wenn es um Weihnachtsgeschenke für Heimtiere geht, muss das Spielzeug sorgfältig ausgewählt werden. Hunde und Katzen verschlucken im Eifer des Spiels kleines Spielzeug, Christbaumkugeln zersplittern leicht und führen zu inneren Verletzungen. Alternativen sind zum Beispiel Vollgummibälle. Ein entsprechend großes strukturiert eingerichtetes Gehege und regelmäßiger Auslauf sind für Kleintiere von Bedeutung. Bitte schenken sie keine Röhrensysteme aus Kunststoff, keine ungeeigneten Laufräder und auch keine Spiegel für gefiederte Mitbewohner. Achten siie darauf, sozial lebende Tiere zumindest paarweise zu halten. Brennende Kerzen, Christbaumschmuck, Lametta und Geschenkbänder, Geflügelknochen aus dem Festtagsbraten, Weihnachtssterne und vieles mehr stellen weihnachtliche Gefahrenquellen für Tiere dar. Fiala-Köck erinnert: „Behalten Sie bitte das Wohl Ihrer Tiere im Auge!“
Auch das Abschießen von Raketen und Knallkörpern zu Silvester ist aus Tierschutzsicht bedenklich und zudem im Ortsgebiet auch gar nicht erlaubt. Das Zünden von Feuerwerkskörpern ab der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist laut § 38 des Pyrotechnikgesetzes 2010 verboten. Dazu zählt auch die unkontrollierte Verwendung von Schweizer Krachern zum Jahreswechsel. Zwar ist der Handel mit „Schweizer Krachern" bereits seit Juli 2013 untersagt, allerdings sind noch unzählige Kracher mit dem besonders lauten Blitzknallsatz im Umlauf und dürfen bis 2017 verwendet werden. Nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Tierheimen und Tiergärten untersagt. Tiere haben keinen Zeitbegriff und leiden deshalb besonders unter Feuerwerken und „Silvesterknallerei", da sie diesen Lärm in keinen zeitlichen Zusammenhang bringen können. Sie werden dadurch in schwere Angst versetzt.
Aus der Sicht des Tierschutzes und des Tierwohls ersucht Fiala-Köck die zuständigen Gemeinden, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Tiere einzuhalten. „Lassen Sie am Silvesterabend Tiere nicht alleine in lauter Umgebung", bittet Fiala-Köck.
Für Rückfragen stehen Ihnen die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck unter der Telefonnummer 0676/8666-3966 gerne zur Verfügung.
Graz, am 20. Dezember 2016
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: sabine.jammernegg@stmk.gv.at zur Verfügung.
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