Corona-Virus: Soforthilfepaket des Landes
53 Millionen für betroffene Unternehmen
Graz, am 27. März 2020.- Ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes greift das Land Steiermark den von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffenen Unternehmen mit einem Hilfspaket im Ausmaß von 53 Millionen Euro unter die Arme. Das Land übernimmt die Zinsen der Überbrückungsfinanzierungen des Bundes für Unternehmen aus Wirtschaft und Tourismus. Ein Härtefonds für besonders betroffene Branchen wird den Fonds des Bundes ergänzen. Die Förderung von Telearbeitsplätzen wird stark ausgebaut.
Im Rahmen einer Video-Pressekonferenz stellten Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang, Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl und Soziallandesrätin Doris Kampus heute (27.3.2020) das beschlossene Soforthilfepaket des Landes Steiermark vor.
Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer betonte: „Der Zusammenhalt und die Zusammenarbeit sind in Österreich gut. Nur gemeinsam können wir die größte Krise seit Ende des zweiten Weltkriegs überstehen. Die seitens des Bundes angekündigten Maßnahmen sind in der Zweiten Republik absolut einzigartig. Dennoch gibt es Bereiche, die auf besondere Hilfe angewiesen sind und so von Bund und Land gemeinsam unterstützt werden müssen. Das heute präsentierte Hilfspaket ist eine wichtige Grundlage dafür, dass sich die wirtschaftliche Situation in der Steiermark nach der Krise in eine gute Richtung entwickeln kann.″ Zu den Hilfsmaßnahmen betonte Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer: „Es ist unser Ziel, jetzt daran zu denken, wie die Wirtschaft nach der Krise dastehen wird und alles dafür zu tun, um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen, damit so viele Menschen wie möglich auch in Zukunft ihre Arbeitsplätze behalten können. Dazu leistet das heute präsentierte steirische Hilfspaket einen wichtigen Beitrag.″
„Die Steiermark hilft den betroffenen Unternehmen und ArbeitnehmerInnen mit einem großen Maßnahmenpaket in drei Phasen. Durch Soforthilfe plus Härtefonds und Unterstützung von Telearbeit, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und einem Konjunkturpaket für die Zeit nach der Krise sorgen wir dafür, das während und nach dieser schwierigen Zeit keiner übrig bleibt″, so Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang.
„Das Hilfspaket ist ein wichtiges Signal für die steirische Wirtschaft und soll gemeinsam mit den Maßnahmen des Bundes dazu beitragen, Unternehmen und damit Arbeitsplätze in unserem Land zu erhalten. Mit dem vorgestellten Maßnahmenpaket können Betriebe aller betroffenen Branchen unterstützt werden", so Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl.
„Schutz der Gesundheit, aber auch Schutz der Arbeitsplätze haben oberste Priorität", so Soziallandesrätin Doris Kampus. Sie verwies auf die Zahl von 24.000 Steirerinnen und Steirern, die seit 16. März arbeitslos gemeldet wurden, und appellierte an die Unternehmen: „Setzen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht frei, nützen Sie die Kurzarbeit." Einen besonderen Schwerpunkt setzt das Sozialressort mit vereinfachten Verfahren, um Sozialleistungen wie Mindestsicherung und Wohnunterstützung zu beantragen oder zu verlängern, sowie mehr Ressourcen für die Schuldnerberatung. Kampus: „Je früher Betroffenen geholfen wird, wenn es finanziell jetzt eng wird, umso besser. Wir lassen niemanden zurück." Mittelfristig kündigt die Soziallandesrätin eine Joboffensive für Beschäftigte und Ein-Personen- beziehungsweise Kleinunternehmen sowie den Ausbau von Stiftungen an, die - so Kampus - ein „steirisches Erfolgsmodell″ sind.
Stundung von Miet- und Pachtzinsen
Das Land Steiermark sowie dessen Beteiligungsunternehmen, insbesondere die Landesimmobilien-GesmbH (LIG) sind Eigentümer einer Vielzahl von Immobilien, die zum Teil auch gewerblich vermietet oder verpachtet werden. „Durch die COVID-19-Krise kann ein Teil der gewerblichen MieterInnen bzw. PächterInnen durch die Betriebs- und Verkehrsbeschränkungen derzeit keine beziehungsweise nur stark reduzierte Umsätze erzielen. Als Sofortmaßnahme werden daher die betroffenen MieterInnen und PächterInnen kontaktiert, um eine geeignete Vorgehensweise, wie - in einem ersten Schritt - die Stundung von Zahlungen, zu vereinbaren. Auch die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen zu Miete und Pacht ermöglichen derzeit auf den Einzelfall abgestimmte Lösungen zwischen den Vertragspartnern. Die zuständigen Dienststellen werden mit den Beteiligungsunternehmen des Landes unter Wahrung von deren kaufmännischen Eigenverantwortung eine einheitliche Vorgehensweise abstimmen. Insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmen kann ein Entgegenkommen bei Bestandszahlungen, etwa durch Stundungen, zu einer akuten Entlastung der Liquiditätssituation führen", so der steirische Landesfinanzreferent LH-Stv. Anton Lang, der betont: „Per Antrag soll die Stundung von Landesabgaben nach Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten auf 6 Monate befristet ermöglicht werden. Details betreffend die stundungsfähigen Abgaben werden derzeit ausgearbeitet. Dadurch ergeben sich Entlastungen für die steirische Wirtschaft und die steirische Bevölkerung." Ferner sollen Unternehmen bei Landesaufträgen die Möglichkeit erhalten, für bereits erbrachte Leistungen Teilrechnungen zu legen. „Die Liquidität der Unternehmen wird damit unterstützt", so Lang.
Zinsübernahme für Kredite
Um die Liquidität der steirischen Unternehmen in der aktuellen Situation erhalten zu können, übernimmt das Land nach entsprechender Kreditgewährung durch ein österreichisches Kreditinstitut die Zinsen in der Höhe von maximal zwei Prozent für Überbrückungskredite, für die der Bund die Haftung im Ausmaß von bis zu 80 Prozent übernimmt. Die Zinsen werden sowohl für Unternehmen aus Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung und Handel als auch für Tourismusbetriebe übernommen. Damit soll gemeinsam mit dem Bund eine Überbrückungshilfe für die Unternehmen angeboten werden. Insgesamt stellt das Land Steiermark 42 Millionen Euro für die Zinsübernahme in Wirtschaft und Tourismus zur Verfügung.
Die Steirische Wirtschaftsförderung SFG wickelt die Zinsübernahme in Zusammenarbeit mit der Austria Wirtschaftsservice (aws) ab, für Tourismusbetriebe übernimmt dies die Abteilung 12, Referat Tourismus, gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).
5000 zusätzliche Telearbeitsplätze
Im Zuge der Corona-Krise sind Unternehmen gefordert, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Telearbeit zu ermöglichen, wo immer dies umsetzbar ist. Damit sollen einerseits die Beschäftigten geschützt, andererseits die Tätigkeit der Unternehmen aufrechterhalten werden. Die SFG unterstützt seit dem Vorjahr gemeinsam mit der Arbeiterkammer Steiermark die Einrichtung von Telearbeitsplätzen in Kleinst- und Kleinunternehmen mit dem Förderungsprogramm „Familien!Freundlich". Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Kosten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsplatz für zumindest ein Jahr errichtet wird. Auf Grund der aktuellen Situation wird das Förderungsprogramm aufgestockt.
Darüber hinaus wird mit einem neuen Förderungsprogramm „Telearbeitsplatz-Offensive" auch die vorübergehende Einrichtung von Telearbeitsplätzen auf Grund der Corona-Krise gefördert. Dabei werden Klein- und Mittelunternehmen bis maximal 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. In diesem Fall können zusätzlich Mietkosten für notwendige Infrastruktur für einen befristeten Zeitraum angerechnet werden. Förderanträge können ab sofort bei der SFG gestellt werden. Diese werden rückwirkend mit 1. März 2020 berücksichtigt. Auch bei der Telearbeitsplatz-Offensive beteiligt sich die Arbeiterkammer mit einem Bonus, sodass bis zu 80 Prozent der Kosten gefördert werden können.
„Mit der Aufstockung des bestehenden Förderungsprogramms und der neuen Telearbeitsplatz-Offensive können wir in den kommenden Wochen die Einrichtung von bis zu 5.000 zusätzlichen Telearbeitsplätzen in der Steiermark unterstützen", so Landesrätin Eibinger-Miedl. Insgesamt stehen für die beiden Programme zur Förderung von Telearbeitsplätzen 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Abfederung von Härtefällen durch Land und Wirtschaftskammer
Um von den Auswirkungen der Corona-Krise besonders betroffene Branchen und Unternehmen rasch und unbürokratisch zu unterstützen, bereitet das Land einen Härtefonds analog zu jenem des Bundes vor. Damit sollen in erster Linie jene Fälle abgefedert werden, die beim Fonds des Bund nicht berücksichtigt werden. Insgesamt ist der Fonds des Landes mit 6 Millionen Euro dotiert, weitere 6 Millionen stellt die Wirtschaftskammer Steiermark auf. Der gesamte Fonds in der Höhe von 12 Millionen Euro wird über die Wirtschaftskammer Steiermark abgewickelt, an den näheren Richtlinien wird gerade gearbeitet.
Graz, am 27. März 2020
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at zur Verfügung.
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