Sozialeinrichtungen planen den Normalbetrieb
Soziallandesrätin Doris Kampus dankt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Freiwilligen für ihren Einsatz
Graz (29. April 2020).- Gerade die sozialen Einrichtungen in der Steiermark wurden und werden von den Folgen der Corona-Epidemie herausgefordert. Nun wurde in Gesprächen mit der Sozialwirtschaft Steiermark und der Gewerkschaft GPA-djp vereinbart, den Sonderbetrieb bis Ende Mai zu verlängern und in den kommenden Wochen die Normalisierung des Betriebes zu planen. „Alle Einrichtungen sind in Betrieb und leistungsbereit. Es ist klar, dass die Normalisierung sowohl im stationären als auch teilstationären wie im mobilen Bereich besonders sorgfältig geplant und umgesetzt werden muss″, betont Soziallandesrätin Doris Kampus.
„Oberste Priorität haben die Versorgung der Betroffenen und die Sicherheit aller Beteiligten″, unterstreicht Kampus. Ob in der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, in der Versorgung von Obdachlosen, bei den Gewalt- und Kinderschutzzentren oder im Frauenhaus sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie in den vergangenen Wochen weiterhin für alle im Dienst, die sie brauchen. „Ein großes Danke für diesen unglaublichen Einsatz.″ Zum Teil wurde von persönlicher auf telefonische Beratung umgestellt, um alle Beteiligten zu schützen. Um den Betrieb nun wieder im früher gewohnten Umfang führen zu können, sind flexible Lösungen notwendig. Die Zusammenarbeit zwischen Sozialabteilung, Sozialwirtschaft, Dachverbänden und Gewerkschaft läuft dazu intensiv.
Hier ein Überblick über die aktuelle Lage in einzelnen Bereichen:
Behindertenhilfe: Alle Einrichtungen sind geöffnet, sofern der Bedarf besteht. Teilweise wurde therapeutisches Programm reduziert. Die Betreuung wurde teils nicht vor Ort, sondern telefonisch beziehungsweise mit Hilfe von Social Media erbracht. Menschen mit Behinderungen, die in den ersten Corona Wochen bei ihren Angehörigen gewohnt haben, kehren wieder in die Einrichtungen der Behindertenhilfe zurück. Die einzelnen Anbieter haben sich darauf verständigt, sich wechselseitig mit Ressourcen in den mobilen Diensten zur Seite zu stehen. Notfalls können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter flexibel eingesetzt werden.
Kinder- und Jugendhilfe: Auch in diesem Bereich sind die Einrichtung für alle geöffnet, die sie brauchen. Auch die mobilen Dienste werden weiterhin durchgeführt. Dies gilt auch für die behördlich dringend notwendigen Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Gewaltschutz: Das Frauenhaus in Graz und in Kapfenberg ist geöffnet und kann auch zusätzlichen Bedarf notfalls abdecken. Die Gewaltschutzzentren sind von 8 bis 23 Uhr telefonisch unter 0316/77 41 99 erreichbar.
Schwerpunkt-Hotline für Familien: Die Kinderschutzzentren haben eine eigene Hotline eingerichtet, ebenso die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Steiermark - und zwar unter 0676/8666 0609 speziell für Anfragen von Kindern und Jugendlichen sowie unter 0676/8666 4668 für Elternberatung.
Schuldnerberatung: Die Schuldnerberatung steht telefonisch über drei Leitungen in Notfällen zur Verfügung, Routine- und direkte Beratungsgespräche finden nicht statt.
Obdachlosenunterstützung: Die Obdachloseneinrichtungen sind geöffnet. Wohnungslose Menschen gelten als besonders gefährdet. Es gibt noch Kapazitäten, die notfalls reaktiviert werden können.
Graz, am 29. April 2020
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at zur Verfügung.
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