Land startet neues Förderungsprogramm für den Ausbau der E-Mobilität
Ladeinfrastruktur für Private, Gemeinden und Siedlungen
Graz (21. Jänner 2021).- Klimaschutzlandesrätin Ursula Lackner und Wohnbaulandesrat Johann Seitinger stellen ein neues Förderpaket für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vor: Steirerinnen und Steirer erhalten Zuschüsse für Kauf und Installation von Wallboxen, Gemeinden für die Errichtung von Schnelladern, in Siedlungsbauten werden Systeme für das Lademanagement gefördert.
Nach der „Raus aus Öl“-Förderung, die den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme unterstützt, und dem Baugesetz, das die Nutzung von Solarenergie bei Neubauten forciert, präsentieren Klimaschutzlandesrätin Ursula Lackner und Wohnbaulandesrat Johann Seitinger nun den nächsten Schritt im Kampf gegen den Klimawandel. In ihrer heutigen Sitzung beschloss die Landesregierung ein neues Förderprogramm zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in bereits bestehenden Gebäuden.
„Wir sehen heute schon, dass mehr und mehr Autohersteller auf Elektromobilität umstellen – und die Verkaufszahlen von Elektroautos im vergangenen Jahr zeigen: Die Steirerinnen und Steirer nehmen die Möglichkeit zum Umstieg zunehmend an. Daher ist es notwendig, dass wir den Ausbau der Ladeinfrastruktur unterstützen“, betont Lackner. Und Seitinger ergänzt: „Das Vertrauen in die E-Mobilität muss durch die technischen Errungenschaften noch verstärkt werden, denn wenn wir über Klimaneutralität sprechen, ist dieser Weg unausweichlich. Eine attraktive und komfortable Ladeinfrastruktur ist die Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte E-Mobilität.“
Daher hat Landesrätin Lackner neue Förderungen vorgeschlagen, die heute in der Regierung beschlossen worden sind: Das Förderprogramm umfasst die Anschaffung und die Installation von Wallboxen für Private, Lastmanagementsysteme im Geschossbau und Schnellladestationen in den Gemeinden.
Wallboxen für Private:
Gefördert werden Anschaffungs- und Installationskosten von neuen dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen in Form einer Wallbox (bis zu 300 Euro) oder eines Ladekabels (bis zu 100 Euro) für Private. Voraussetzung: Die Ladestation muss ausschließlich über Ökostrom gespeist werden.
Schnellladestationen in Gemeinden:
Gemeinden, die eine Schnelladestation für Elektroautos installieren, bekommen die Hälfte der Anschaffungs- und Errichtungskosten (maximal 100.000 Euro) ersetzt. Die Basisförderung beträgt dabei 80.000 Euro, Zuschläge im Ausmaß von je 10.000 Euro winken e5-Gemeinden sowie jenen, die über ein Sachbereichskonzept Energie verfügen. Auch hier gilt: Der gelieferte Strom muss ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Intelligente Lademanagementsysteme in Siedlungen:
Weil in bestehenden Mehrfamilienhäusern und Siedlungen die Hausanschlussleitungen häufig nicht für das Laden einer größeren Anzahl von Elektroautos ausgelegt sind, werden dort intelligente Lastmanagementsysteme benötigt. Diese sorgen dafür, dass alle Fahrzeuge geladen werden können, indem Lastspitzen und Lastreserven automatisch berücksichtigt werden. Das Land steuert als Basisförderung bei Anlagen mit weniger als 100 Ladepunkten bis zu 5.000 Euro zu den Kosten Planung, Installation sowie etwaigen notwendige baulichen Maßnahmen bei. Für größere Anlagen gibt es Zuschläge von 2.500 Euro je 50 weitere Ladepunkte.
Insgesamt sind für das Förderpaket im ersten Schritt 1,5 Millionen Euro vorgesehen. „Der Verkehr verursacht nach der Industrie den größten CO2-Ausstoß. Daher sind klimaschonende innovative Mobilitätslösungen ein großer Hebel, um unsere Klimaziele zu erreichen“, so Lackner und Seitinger.
Hintergrundinformationen:
E5-Gemeinden: Das „e5-Programm“ hilft, vom Land Steiermark unterstützt, Gemeinden ihre Energie- und Klimaschutzpolitik zu modernisieren, Energie und Kosten zu sparen und verstärkt erneuerbare Energieträger einzusetzen. In Österreich zählt das Netzwerk mit 240, in der Steiermark mit 17 bereits viele Mitglieder. Neben einer jährlichen internen Überprüfung unterziehen sich die Kommunen alle vier Jahre einer Bewertung durch eine unabhängige Kommission. Ähnlich dem „Hauben-Prinzip“ bei Restaurants werden die Gemeinden je nach Umsetzungsgrad der ihr möglichen Maßnahmen mit bis zu fünf „e“ ausgezeichnet.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sachbereichskonzept Energie: Das SKE basiert auf einer räumlich und sachlich hoch aufgelösten energetischen Charakterisierung der betrachteten Gemeinde (Eröffnungsbilanz, Potenzialanalyse) unter besonderer Berücksichtigung von Wärmeversorgungs- und Mobilitätsaspekten. Damit dient das SKE als Grundlage für die Erarbeitung von Strategien zur Lenkung der künftigen räumlichen Entwicklung in energieeffiziente Raum- und Siedlungsstrukturen, die sogenannten energieraumplanerischen Standorträume.
Hier stehen Ihnen weitere Informationen zur Verfügung.
Graz, am 21. Jänner 2021
Denise Kallweit unter Tel.: +43 (316) 877-2908 und Fax: +43 (316) 877-803868 oder E-Mail: denise.kallweit@stmk.gv.at zur Verfügung.
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