Österreichweite Änderung bei Formulierung des Testergebnisses auf Antigen-Testzertifikaten
Antigen-Testungen: "Nachgewiesen" beziehungsweise "nicht nachgewiesen" anstatt "positiv" und "negativ"



Graz, am 10. Juni 2021.- Analog zu den Vorgaben der Europäischen Union wurde seitens des Gesundheitsministeriums die Formulierung auf den Antigen-Testzertifikaten bezüglich der jeweiligen Testergebnisse geändert: Ab sofort wird ein negatives Testergebnis nicht mehr wie bisher als „NEGATIV″ ausgewiesen, sondern durch die Formulierung „NICHT NACHGEWIESEN/NOT DETECTED” bestätigt. Ein positives Antigen-Testergebnis wird mittels „NACHGEWIESEN/DETECTED″ bestätigt. Ungültige Testergebnisse werden als „NICHT BESTIMMBAR/INDETERMINATE″ ausgewiesen.
Zudem finden sich auf den Zertifikaten ab sofort auch der Name des jeweiligen Tests und der Testhersteller.
Die Anmeldung für die regelmäßigen kostenlosen Antigen-Testungen sowie auch zu den Terminen der Testbusse in den Gemeinden erfolgt über die Website www.oesterreich-testet.at. Für telefonische Anmeldungen steht die Hotline 0800/220 330 täglich von 7 bis 22 Uhr zur Verfügung.
Graz, am 10. Juni 2021
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at zur Verfügung.
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