Seite vorlesenVorlesenVorlesenSeite druckenDruckenWeitere InfosInfosFeedback verschickenGoldene Ehrenzeichen des Landes Steiermark und Lebensrettungsmedaille verliehen LH Hermann Schützenhöfer und die zweite Landtagspräsidentin Gabriele Kolar überreichten Walter Danklmeier das Goldene Ehrenzeichen des Landes Steiermark.© Land Steiermark/Foto Frankl; Nutzung bei Quellenangabe honorarfreiEwald Raudner wurde von LH Hermann Schützenhöfer und der zweiten Landtagspräsidentin Gabriele Kolar mit dem Goldenen Ehrenzeichen des Landes Steiermark ausgezeichnet.© Land Steiermark/Foto Frankl; Nutzung bei Quellenangabe honorarfreiMit dem Goldenen Ehrenzeichen des Landes Steiermark wurde Karl Heinz Schattenberg geehrt. © Land Steiermark/Foto Frankl; Nutzung bei Quellenangabe honorarfreiLH Hermann Schützenhöfer und die zweite Landtagspräsidentin Gabriele Kolar verliehen das Goldene Ehrenzeichen des Landes Steiermark an Franz Schlögl.© Land Steiermark/Foto Frankl; Nutzung bei Quellenangabe honorarfreiEdeltraud Schröttner wurde von LH Hermann Schützenhöfer und der zweiten Landtagspräsidentin Gabriele Kolar das Goldene Ehrenzeichen des Landes Steiermark überreicht.© Land Steiermark/Foto Frankl; Nutzung bei Quellenangabe honorarfreiMit dem Goldenen Ehrenzeichen des Landes Steiermark wurde Heinrich Steppeler von LH Hermann Schützenhöfer und der zweiten Landtagspräsidentin Gabriele Kolar geehrt. © Land Steiermark/Foto Frankl; Nutzung bei Quellenangabe honorarfreiLH Hermann Schützenhöfer und die zweite Landtagspräsidentin Gabriele Kolar überreichten Paul Josef Wiener das Goldene Ehrenzeichen des Landes Steiermark.© Land Steiermark/Foto Frankl; Nutzung bei Quellenangabe honorarfreiElisabeth Wondrack wurde mit dem Goldenen Ehrenzeichen des Landes Steiermark ausgezeichnet.© Land Steiermark/Foto Frankl; Nutzung bei Quellenangabe honorarfreiLH Hermann Schützenhöfer und die zweite Landtagspräsidentin Gabriele Kolar zeichneten Christian Kreuzmann mit der Steirischen Lebensrettungsmedaille am weiß-grünen Band aus. © Land Steiermark/Foto Frankl; Nutzung bei Quellenangabe honorarfrei