Land Steiermark verlängert Umsetzungszeitraum der Heizungstauschförderung
Um Planungssicherheit trotz stark steigender Nachfrage sicherzustellen:
Graz, am 29. April 2022.- Nach dem Rekordjahr 2021 hat Klimaschutzlandesrätin Ursula Lackner Ende letzten Jahres die steirische Heizungstauschförderung unter dem Titel „Sauber Heizen für alle” neu aufgestellt. Aufgrund der – durch die Ukrainekrise weiter befeuerten – massiv steigenden Antragszahlen verlängert das Land Steiermark nun den Umsetzungszeitraum der Förderung, um weiterhin Planungssicherheit für die Steirerinnen und Steirer sicherzustellen. Mit mehr als 6.500 Anträgen war bereits 2021 ein absolutes Rekordjahr für die Heizungstausch-Offensive in der Steiermark. Und der Trend setzt sich fort. Bereits im ersten Quartal des laufenden Jahres zeichnet sich ein erneuter Rekord ab: Ein Antragsplus von 80 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres stellt Fachbetriebe, die den Heizungstausch durchführen, vor große Herausforderungen. Daher wurde auf Lackners Antrag hin in der Landesregierung beschlossen, dass die Steirerinnen und Steirer mehr Zeit für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung bekommen: Für alle Anträge, die seit dem 1. Jänner 2021 gestellt worden sind, wird die Umsetzungsfrist rückwirkend auf 18 Monate verlängert. „Damit stellen wir sicher, dass alle Personen, die um eine Förderung angesucht haben und gerade mitten in der Umsetzung des Heizungstauschs sind, die Förderung zur Gänze ausbezahlt bekommen – auch wenn es aufgrund von Fachkräfte- oder Materialengpässen zu einer Verzögerung kommt”, so die Landesrätin.
Bekanntlich verläuft die Heizungstauschförderung in zwei Schritten:
- Schritt 1: Förderungsantrag und Umsetzung
Vor dem Heizungstausch registrieren sich Förderwerber:innen. Damit werden die Förderungsmittel für den Heizungstausch reserviert. Danach haben sie nun 18 Monate (bisher 9 Monate) Zeit, die Arbeiten zu beenden.
- Schritt 2: Fertigstellung und Auszahlung
Nach erfolgtem Heizungstausch kommt die Förderung zur Auszahlung.
Bis zu 100 Prozent der Tauschkosten werden übernommen:
Für Steirerinnen und Steirer stehen jeweils bis zu 10.100 Euro Heizungstauschförderung zur Verfügung, wobei für jene mit niedrigem Einkommen bis zu 100 Prozent der Tauschkosten übernommen werden. „Es kann uns nur gelingen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu brechen, wenn auch alle Steirerinnen und Steirer die Möglichkeit haben, umzusteigen. Denn Klimaschutz darf nicht von der Geldbörse abhängen!”, ist Lackner entschlossen. Weitere Informationen gibt´s unter www.wohnbau.steiermark.at/oekofoerderungen
Energieberatung steht für Fragen zur Verfügung:
„Vom Förderungsprozess bis hin zur Beratung, welche Heizung in Frage kommt: Bei Fragen und Unklarheiten stehen unsere Energieberaterinnen und -berater gerne unterstützend zur Seite”, verweist Ursula Lackner abschließend auf das steirische Erfolgsmodell der kostenlosen Energieberatung. Weitere Informationen gibt´s unter www.energieberatung.steiermark.at
Graz, am 29. April 2022
Thomas Bauer unter Tel.: +43 (316) 877-5854, bzw. Mobil: +43 (676) 86665854 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: thomas.bauer@stmk.gv.at zur Verfügung.
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