Boden- und Gewässerverunreinigung durch Einsatz von fluortensidhaltigem Löschschaum
Für die im Jahr 2021 entdeckte Verunreinigungen des Grundwassers in einem Teilbereich des nördlichen Leibnitzerfeldes konnte nun die Ursache lokalisiert werden. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlastsanierungsstelle am Standort der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark in Lebring liefert die seinerzeitige Verwendung von fluortensidhaltigem Löschschaum, dessen Verwendung durch Gesetze und Richtlinien mittlerweile stark reglementiert ist. Durch den Einsatz dieses Löschmittels in der älteren Vergangenheit ist es in einem kleinen Teilbereich des Übungsgeländes zu einem Eintrag von PFAS in Boden und Grundwasser gekommen, wie entsprechende Messungen zeigen.
Graz (14. Juni 2022).- Im Zuge eines Untersuchungsprojektes der Ministerien für Gesundheit und Klimaschutz wurde im Frühjahr 2021 festgestellt, dass im nördlichen Leibnitzerfeld Verunreinigungen des Grundwassers mit sogenannten „perfluorierten Alkylsäuren“ (PFAS) vorliegen. Zwei Brunnen der öffentlichen Wasserversorgung in der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen wurden damals umgehend vom Netz genommen.
Was ist PFAS?
Bei Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) handelt es sich um in der Natur schwer bzw. gar nicht abbaubare chemische Substanzen, die in vielen Bereichen von Industrie und Konsumgütern zur Oberflächenbeschichtung (schmutz- und fettabweisende Beschichtungen von Papier, Textilien und ähnlichem) sowie in Löschschäumen verwendet wurden bzw. teilweise noch werden. Sie können über die Abluft, das Abwasser, bei Störfällen sowie bei Bränden von Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Benzin, über Löschschäume in die Umwelt gelangen.
Wozu wurden PFAS-haltige Löschmittel eingesetzt?
Schaummittel mit Fluorverbindungen weisen ausgezeichnete Löscheigenschaften auf. Vor allem bei brennenden Flüssigkeiten, wie beispielsweise brennendem Benzin oder Kerosin, weisen diese Löschmittel einen sehr hohen Wirkungsgrad auf und sind bis heute bei bestimmten Brandeinsätzen weltweit alternativlos.
Gesetzeskonforme Verwendung
Sowohl im Ausbildungsbetrieb der Feuerwehr- und Zivilschutzschule als auch im Einsatzbetrieb der Feuerwehren gelangen ausschließlich nur jene Löschmittel zur Anwendung, die zum jeweiligen Zeitpunkt auch allen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Dies gilt ebenso für die Gegenwart als auch für die Vergangenheit.
Wenngleich die gesetzeskonforme Verwendung außer Streit steht, zeigt die gegenständliche Thematik sehr deutlich, wie dynamisch sich der Kenntnisstand von Wissenschaft und die daraus abgeleiteten rechtlichen Vorgaben weiterentwickeln. In diesem Zusammenhang erklärt sich, dass der Stand der Technik von Gestern im Heute zu umfangreichen Sanierungsarbeiten führen kann.
Lösungen im Sinne von Umwelt- und Gesundheitsschutz
Aufgrund aktueller Erkenntnisse über die nicht vorhandene Abbaubarkeit in der Natur und der zum Teil negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt wurden einige Substanzen aus der Vielzahl an vorhandenen PFAS-Verbindungen in den vergangenen Jahren bereits gesetzlich stark eingeschränkt bzw. deren Verwendung gänzlich verboten. Dennoch ist als Spätfolge nicht auszuschließen, dass derartige Verbindungen im Boden und Grundwasser immer wieder vorgefunden werden.
Seitens des Landes Steiermark und des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark ist man im Sinne von Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht nur sehr bestrebt, den Umgang mit PFAS-haltigen Löschmitteln weiter einzuschränken, sondern zum anderen auch allfällige Schadensherde zu lokalisieren und diese in der Folge zu sanieren.
Untersuchungen zur Lokalisierung der Ursache seit 2021
Seit Sommer 2021 werden durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Land Steiermark aufgrund der Verunreinigungen des Grundwassers im nördlichen Leibnitzerfeld Untersuchungen, finanziert aus dem Altlastensanierungsfonds, durchgeführt.
Die Untersuchungen haben zum Ziel, sowohl die Ausbreitung der Schadstoffahne abzugrenzen und somit von der Verunreinigung betroffene Brunnen zu lokalisieren, als auch die Ursache der Verunreinigung herauszufinden. In Summe wurden bis jetzt an insgesamt 80 Brunnen und Grundwassersonden zweimal Proben gezogen und diese chemisch analysiert. In einem Teil der beprobten Brunnen und Messstellen, ausgehend von Lebring-Sankt Margarethen bis Tillmitsch, wurde PFAS vorgefunden. Die Information der Eigentümer der beprobten Trink- und Brauchwasserbrunnen hinsichtlich der Wasserqualität erfolgte umgehend.
Die Schadstofffahne konnte anhand der Untersuchungsergebnisse abgegrenzt werden. Als Quelle für die Verunreinigung des Grundwassers konnte die Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark ermittelt werden. Als Grund für die Verunreinigungen wurde die (gesetzlich erlaubte) Verwendung von PFAS-haltigen Löschschäumen recherchiert.
Maßnahmenpaket
Wiewohl neuere am Markt erhältliche Schaummittel, die strengen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich erlaubter Grenzwerte erfüllen, findet der Ausbildungsbetrieb in der FWZS seit geraumer Zeit bereits unter entsprechend adaptierten sicherheitstechnischen Vorgaben statt, wodurch mittlerweile ein Eintrag von Schadstoffen in Boden und Grundwasser am Schulgelände nach derzeitigem Kenntnisstand auszuschließen ist. Alle Ausbildungen mit diesen Löschschäumen finden ausschließlich in einer flüssigkeitsdichten Wanne statt, sodass gewährleistet ist, dass die Substanzen gesammelt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Als weitere Reaktion auf die Problematik der Verwendung von PFAS-haltigen Löschschäumen, die in den vergangenen Monaten und Jahren österreich- und europaweit zum Thema wurden, hat der Landesfeuerwehrverband Steiermark bereits zahlreiche weitere Maßnahmen eingeleitet bzw. verabschiedet. Ein Ausbringen dieser Löschmittel im Ausbildungs- und Übungsbetrieb ist nur zulässig, wenn gewährleistet ist, dass diese anschließend aufgefangen und fachgerecht entsorgt werden können. Des weiteren werden – wenn immer technisch möglich – Löschtechniken angewandt, bei denen die Verwendung dieser PFAS-haltigen Löschschäume nicht erforderlich sind.
Sanierungsverfahren wird eingeleitet
Die Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark in Lebring wurde auf Grund der Untersuchungsergebnisse als Verdachtsfläche gemäß Altlastensanierungsgesetz ausgewiesen. Um mit der Sanierung des Schadensherdes rasch beginnen zu können, werden in den kommenden Monaten zusätzliche und detaillierte Untersuchungen am Schulstandort stattfinden. Finanziert werden diese Untersuchungen wiederum aus dem Altlastenfonds.
Für weitere Fragen steht folgendes Team zur Verfügung:
- Fragen zu den Untersuchungen und der Sanierung: Dr. Elisabeth Winkler (Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik), Tel. +43 676 86664914
- Medizinische Fragen: Dr. Günter Siwetz (Abteilung 8 Gesundheit und Pflege), Tel. +43 676 86664341
- Rechtliche Fragen: Mag. Elisabeth Kladiva, (Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung), Tel. +43 676 86663075
- Fragen zu Löschschäumen: ABI Dipl-Ing. Dr. mont. Hannes Kern, LSOB im LFV Steiermark, Tel. +43 676 5964910 (aus Sicht LFV)
Graz, am 14. Juni 2022
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at zur Verfügung.
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